Keine Nation kann sich
ihre Geschichte aussuchen oder sie abstreifen. Aus der deutschen Schuld
erwächst unsere Verantwortung, nicht zu vergessen: Um die Menschen zu ehren,
denen ihr Leben genommen wurde, um ihnen ihre Würde zurückzugeben.
Erinnerungskultur ist unverzichtbar. Dabei haben wir Deutsche es schwerer als
andere. Denn Brüche, ja Katastrophen in der deutschen Geschichte, u.a. der Endsiegterror
im Frühjahr 1945, als das NS-Regime das Kriegsende zu einer letzten Orgie von
Gewalt und Schrecken steigerte, sind eine schwere Bürde. Eine
Erinnerungskultur, die sich auf ein hohes Maß an historischer Kenntnis, an politischer
Bildung und ethischer Urteilskraft stützt, stiftet Sinn, wenn um eine humane
Orientierung gerungen wird. Wir finden Traditionen nicht einfach vor, sie
werden gemacht; denn Traditionspflege ist ein Konstrukt. Wo aber historisch
bedenkliche Traditionen gepflegt werden, müssen wir unsere Stimme erheben!
Es geht hier um Admiral Johannesson, der als NS-Gerichtsherr
am 21. April 1945 die Todesurteile gegen die fünf Männer von Helgoland
bestätigte. Derzeit wird die Johannesson-Büste in der Aula der Marineschule
Mürwik (MSM) auf Augenhöhe mit der Büste des am
10. August 1944 in Berlin-Plötzensee am Fleischerhaken[1]
ermordeten Widerstandskämpfers Korvettenkapitän Alfred Kranzfelder auf einem
Ehrensockel präsentiert. Kranzfelder stammt aus Kempten im Allgäu; es ist meine
Heimatregion. 1964, zwanzig Jahre nach dem 20. Juli 1944 wurde der Stützpunkt
in Eckernförde in Kranzfelder-Hafen umbenannt.[2]
Kranzfelder und Johannesson – ein Opfer und ein Täter auf
Augenhöhe: Welche Einfalt und unerträgliche Provokation! Welche ethische
Verwirrung in der historischen Einordnung und welch ein Verstoß gegen die Werte
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) – Recht
und Gerechtigkeit, Freiheit und Menschenwürde!
Welch einfältiger, doloser und zynischer Abgrund der
Geschichtspolitik: Ein Täter wird gleichrangig mit einem Opfer des NS-Regimes
geehrt! Freilich:
Aus den schuldhaften Verstrickungen im NS-Regime erwächst auch unsere
Verantwortung, nicht vergessen zu dürfen. Es ist unglaubwürdig, wenn sich die
Bundeswehr heute am 20. Juli in Berlin im Glanze des Widerstandes sonnt, aber gleichzeitig
in Mürwik (bei Flensburg) verstockt und verblendet am Kult um die Johannesson-Büste
auf dem Ehrensockel festhält.
Die Bundeswehr soll die
Grundwerte Recht, Freiheit und Menschenwürde schützen und tapfer verteidigen,
aber nicht, so meine Überzeugung, einen Kult um Johannesson fördern! Unsere
konkrete Forderung lautet: Die Johannesson-Büste muss in das alte Wehrgeschichtliche
Ausbildungszentrum (Kommandeursvilla des WGAZ) oder in eine Asservatenkammer
oder meinetwegen in das Kellergewölbe des Roten Schlosses an der Flensburger
Förde überstellt werden!
Wir haben uns hier in
Sahlenburg versammelt:
·
Bis 1945 war dieser Ort eine Hinrichtungsstätte
der Kriegsmarine,
·
bis Juni 1989 war der Ort eine Schießstätte
der Bundeswehr,
·
im April 2015 wurde diese Gedenkstätte
Sahlenburg eingeweiht.
Ich komme zum Schluss. „Die
Tradition der Bundeswehr ist der Kern ihrer Erinnerungskultur.“[3] Als
glaubwürdiges Zeichen des guten Willens wie auch der bewussten Aufarbeitung der
Vergangenheit sollen Offiziersanwärter der Marineschule Mürwik (MSM) diesen
Gedenkort hier in Sahlenburg besuchen und der Opfer des NS-Gerichtsherrn
Johannesson gedenken!
[1] »Ich will, daß sie gehängt
werden, aufgehängt wie Schlachtvieh«, lautete Hitlers Anweisung.
[2] Am 10. August 2020 beendete VAdm
Brinkmann, der damalige Befehlshaber der Flotte, seine Gedenkrede in
Eckernförde mit dem Bekenntnis: „Die Unveräußerlichkeit der Menschenwürde,
Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie
bleiben die unerschütterlichen Grundpfeiler unseres Wertekanons, unseres
Landes, unserer Bundeswehr und unserer Marine. Diese zu schützen und zu
bewahren, bleibt auch in Zukunft unsere heilige Pflicht. Die Deutsche Marine
wird diese Pflicht, und die Menschen, die für sie starben, niemals vergessen.“
[3] DIE TRADITION DER BUNDESWEHR.
RICHTLINIEN ZUM TRADITIONSVERSTÄNDNIS
UND ZUR TRADITIONSPFLEGE (28. März 2018)
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